Umstellung Produktsortiment auf bleifreie Materialien

Der neue Parameterwert für Blei in der europäischen Trinkwasserverordnung 2020 und das Verbot von Blei in der europäischen Chemikalienverordnung REACH haben Auswirkungen auf die verwendeten Legierungen von Georg Fischer JRG AG.

Der Grenzwert von Blei für Trinkwasser wird mit der angepassten europäischen Trinkwasserverordnung 2020 von 10 μg/l auf 5 μg/l an der Zapfstelle halbiert. Der derzeitige Grenzwert von Blei von 10 μg/l gilt weiterhin während einer Übergangsfrist von 15 Jahren bis zum 12. Januar 2036. 

Zudem hat die europäische Chemikalienverordnung REACH am 27.06.2018 den Werkstoff Blei auf die Kandidatenliste der besonders besorgniserregenden Stoffe (Substances of Very High Concern) gesetzt. Es ist absehbar, dass REACH den Werkstoff Blei in naher Zukunft auf die Verbotsliste setzen wird und der Werkstoff Blei daher aus allen Produkten verschwinden muss. 

Diese beiden neuen Verordnungen haben Auswirkungen auf die verwendeten Legierungen von Georg Fischer JRG AG.

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Die europäische Union (EU) hat im Dezember 2020 eine neue Trinkwasserverordnung verabschiedet, welche seit 01.01.2021 in Kraft ist. Die bestehende Verordnung wurde aufgrund der Kampagne „Right2Water“ auf ihre Effizienz und Leistungsfähigkeit hin bewertet. Mit der Kampagne „Right2Water“ werden die europäische Union und ihre Mitgliedstaaten zur Umsetzung des Menschenrechts auf Wasser und sanitäre Einrichtungen verpflichtet. Die Kampagne hat drei erklärte Ziele: Garantiertes Wasser und sanitäre Einrichtungen für alle in Europa sowie keine Liberalisierung der Wasserversorgung. Die neue Trinkwasserverordnung sieht unter anderem strengere Grenzwerte für Schadstoffe im Trinkwasser vor. In diesem Zusammenhang wurde der derzeitige Grenzwert von Blei im Trinkwasser von 10 μg/l auf 5 μg/l an der Zapfstelle halbiert. Für die Einhaltung des neuen Grenzwertes gilt eine Übergangsfrist von 15 Jahren bis zum 12. Januar 2036. Der Grenzwert von Blei im Trinkwasser von 5 μg/l soll aber jetzt schon wo immer möglich als Zielwert gelten. 

REACH ist die in 2007 in Kraft getretene europäische Chemikalienverordnung zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (Registration, Evaluation, Authorisation and Restriction of Chemicals). Von Unternehmen hergestellte oder in die europäische Union importierte Stoffe müssen bei der europäischen Chemikalienbehörde ECHA (European Chemicals Agency) registriert werden. REACH soll ein hohes Schutzniveau für die menschliche Gesundheit und die Umwelt sicherstellen. Besonders besorgniserregende Stoffe (Substances of Very High Concern) sind Stoffe, die als mögliche Kandidaten für ein Zulassungsverfahren unter der REACH-Verordnung ausgewählt wurden. Seit dem 27.06.2018 ist der Werkstoff Blei auf der SVHC-Kandidatenliste der REACH Verordnung gelistet. Es ist absehbar, dass REACH den Werkstoff Blei in naher Zukunft auf die Verbotsliste setzen wird und der Werkstoff Blei daher aus allen Produkten verschwinden muss. 

Welche Verordnungen sind massgebend für den Bleigehalt?

Für den Bleigehalt sind einerseits die Trinkwasserverordnung und andererseits die REACH-Verordnung massgebend. Während die Trinkwasserverordnung branchenrelevant ist, betrifft die REACH-Verordnung die komplette Industrie. Bei den von Georg Fischer JRG AG hergestellten Produkten gilt für Bauteile in Kontakt mit Trinkwasser sowohl die Trinkwasserverordnung als auch die REACH-Verordnung, während für Bauteile ohne Kontakt mit Trinkwasser nur die REACH-Verordnung Gültigkeit hat. Für die Umstellung des Produktsortiments auf bleifreie Materialien ist davon auszugehen, dass die Fristen der REACH-Verordnung der zeitkritischere Faktor gegenüber der Trinkwasserverordnung sein werden.

Ist der derzeitige Grenzwert von Blei von 10 μg/l gefährlich für die Gesundheit?

Der Bleigrenzwert wurde über 15 Jahre schrittweise von 45 μg/l bis auf den ab 2013 gültigen Grenzwert von 10 μg/l abgesenkt und ist bereits heute sehr tief. Die WHO beurteilt einen Bleigehalt von 10 μg/l als unproblematisch, empfiehlt aber ebenfalls die Senkung auf 5 μg/l.

Wie lange dürfen die heutigen Legierungen von Georg Fischer JRG AG noch bedenkenlos verbaut werden?

Die heutigen bleihaltigen Legierungen können bis zum 12. Januar 2036 bedenkenlos verbaut werden, da diese den bis dahin gültigen Grenzwert der Bleiabgabe von 10 μg/l an Trinkwasser nicht überschreiten. Nach dem 12. Januar 2036 dürfen nur noch bleifreie Komponenten verbaut werden, welche den Grenzwert der Bleiabgabe an Trinkwasser von 5 μg/l nicht überschreiten. Entscheidend dabei ist der Zeitpunkt der Inbetriebnahme der Trinkwasserinstallation und nicht, wann diese tatsächlich gebaut wird.

 

 

Georg Fischer Piping Systems Ltd

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Schweiz

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