Die europäische Union (EU) hat im Dezember 2020 eine neue Trinkwasserverordnung verabschiedet, welche seit 01.01.2021 in Kraft ist. Die bestehende Verordnung wurde aufgrund der Kampagne „Right2Water“ auf ihre Effizienz und Leistungsfähigkeit hin bewertet. Mit der Kampagne „Right2Water“ werden die europäische Union und ihre Mitgliedstaaten zur Umsetzung des Menschenrechts auf Wasser und sanitäre Einrichtungen verpflichtet. Die Kampagne hat drei erklärte Ziele: Garantiertes Wasser und sanitäre Einrichtungen für alle in Europa sowie keine Liberalisierung der Wasserversorgung. Die neue Trinkwasserverordnung sieht unter anderem strengere Grenzwerte für Schadstoffe im Trinkwasser vor. In diesem Zusammenhang wurde der derzeitige Grenzwert von Blei im Trinkwasser von 10 μg/l auf 5 μg/l an der Zapfstelle halbiert. Für die Einhaltung des neuen Grenzwertes gilt eine Übergangsfrist von 15 Jahren bis zum 12. Januar 2036. Der Grenzwert von Blei im Trinkwasser von 5 μg/l soll aber jetzt schon wo immer möglich als Zielwert gelten.
REACH ist die in 2007 in Kraft getretene europäische Chemikalienverordnung zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (Registration, Evaluation, Authorisation and Restriction of Chemicals). Von Unternehmen hergestellte oder in die europäische Union importierte Stoffe müssen bei der europäischen Chemikalienbehörde ECHA (European Chemicals Agency) registriert werden. REACH soll ein hohes Schutzniveau für die menschliche Gesundheit und die Umwelt sicherstellen. Besonders besorgniserregende Stoffe (Substances of Very High Concern) sind Stoffe, die als mögliche Kandidaten für ein Zulassungsverfahren unter der REACH-Verordnung ausgewählt wurden. Seit dem 27.06.2018 ist der Werkstoff Blei auf der SVHC-Kandidatenliste der REACH Verordnung gelistet. Es ist absehbar, dass REACH den Werkstoff Blei in naher Zukunft auf die Verbotsliste setzen wird und der Werkstoff Blei daher aus allen Produkten verschwinden muss.